Sie haben etwas gefunden
Ob Uhr, Geldbeutel oder Fahrrad: gefundene Gegenstände können Sie entweder bei uns im Fundbüro oder bei einer Polizeidienststelle abgeben.
Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten.
Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert. Ihren Wunsch auf Erhalt der Fundsache sollten Sie auch schon bei der Anzeige der Fundsache geltend machen.
Sie haben etwas verloren
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden.
Dort wird von Dokumenten über Schlüssel und Mobiltelefonen bis hin zu Fahrrädern und Hörgeräten alles gesammelt, was verloren gehen kann.
In der Regel dauert es nach dem Verlust ein paar Tage, bis das Fundstück im Fundbüro eintrifft und registriert ist. Das hängt auch damit zusammen, dass Fundsachen auch bei der Polizei abgegeben werden können und diese erst zu uns ins Rathaus gebracht werden müssen.
Sofern ein Hinweis auf den Eigentümer vorhanden ist, wird dieser von uns angeschrieben. Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.