Aufgrund eines technischen Fehlers musste das Wählerverzeichnis neu angelegt werden. Da sich durch diesen Vorgang die den Wahlberechtigten zugeordnete Nummer im Wählerverzeichnis ändert, erhalten alle Wahlberechtigten Bürger eine neue Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am 23.02.2025. Es wird gebeten, die "alte" Wahlbenachrichtigung zu vernichten.
Zu beachten ist:
Alle bis einschließlich 21. Januar 2025 über den QR-Code oder im Internet gestellten Anträge für Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Alle per Post eingehenden Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen werden bearbeitet, unabhängig davon, ob die "alte" oder neue Wahlbenachrichtigung hierfür verwendet wird. Über den "alten" QR-Code können ab sofort keine Anträge für Briefwahlunterlagen gestellt werden. Zu verwenden ist die neue Wahlbenachrichtigung (hellgelb).