Starnberg Ammersee

Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer im Nahbereich von Straßen

Hinweise des Staatlichen Bauamts Weilheim zur bevorstehenden Wintersaison.

Der bevorstehende Winter wird sich bald mit fallenden Temperaturen, erstem Raureif und mit glatten Straßenabschnitten ankündigen. Die Straßen auch im Winter 2024/2025 von Eis und Schnee zu befreien, ist Kernaufgabe der Straßenmeistereien.  

Um die Gefahr von Unfällen in Verbindung mit umstürzenden Bäumen oder Astabbrüchen zu minimieren, möchte das Staatliche Bauamt Weilheim als Straßenbaulastträger von Bundes- und Staatsstraßen sowie den Kreisstraßen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau mit Hinblick auf den kommenden Winter 2024/2025 und die damit einhergehende Schneebruchgefahr mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf die Verkehrssicherungspflicht eines jeden Grundeigentümers im und angrenzend an den Straßenbereich hinweisen.

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind durch Widmung im Straßen- und Wegerecht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Hier gilt die sogenannte „strenge Verkehrssicherungspflicht“, also die generelle Pflicht, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Praktisch heißt dies für den Grundstückseigentümer, dass Kontrollen und gegebenenfalls vor der Wintersaison durchgeführte Baumpflegemaßnahmen notwendig sind, damit aufgrund von Umstürzen oder Astabbrüchen auf den genannten Straßen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.

Sofern Bäume an einen Weg oder eine Straße grenzen, sollte sich der jeweilige Grundstückseigentümer den Bewuchs ansehen und überprüfen, ob von diesem eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr ausgehen könnte. Die Verantwortung obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Weiterführende Informationen zur Grünpflege:  

https://www.stbawm.bayern.de/strassenbau/betriebsdienst/gruenpflege/index.html

Eine Mitte November letztes Jahr veröffentliche Pressemitteilung, die den Umfang des Winterdiensteinsatzes des Straßenbetriebsdienstes thematisiert und was jeder Verkehrsteilnehmer in Eigenregie zu einem funktionierenden Straßenverkehr in der kalten Jahreszeit beitragen kann, finden Sie hier: https://www.stbawm.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2023/127/index.html.