In der Stadtratssitzung am 19. Februar 2024 wurde beschlossen, die beschränkt-öffentlichen Wege im Stadtgebiet vom 1. November bis zum 31. März zu sperren. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 52 Wege, die für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden.
Beschränkt-öffentliche Wege sind im deutschen Straßen- und Wegerecht definiert als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Ihre Nutzung ist auf bestimmte Verkehrsarten oder Verkehrszwecke wie beispielsweise selbständige Geh-, Rad-, Kirch- oder Schulwege beschränkt. Zu den betroffenen Verbindungen zählen unter anderem die Wege von der Giselastraße zur Josef-Fischhaber-Straße, der Dr.-Paulus-Weg sowie der Gustav-Otto-Weg, der die Gautinger Straße mit der Moosstraße verbindet.
Während des genannten Zeitraums werden diese Wege nicht geräumt oder gestreut, weshalb eine Nutzung in der Wintersaison nicht möglich ist. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme.
Die Zugänge zu privaten Grundstücken bleiben weiterhin uneingeschränkt möglich.