Die Stadt Starnberg weist ausdrücklich darauf hin, dass auch im Sommer Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden.
Bäume, Sträucher und Hecken verschönern unser Ortsbild. Häufig kommt es jedoch vor, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Hierdurch können Verkehrsteilnehmer behindert werden. Überhängender Bewuchs schränkt die Sicht massiv ein und verdeckt Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. Die Stadt Starnberg bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden.
Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:
Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamenschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann. Bitte bedenken Sie, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der Grundstückeigentümer für Schäden haftbar gemacht werden kann. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie als Grundstückseigentümer mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.
Die Stadt Starnberg dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.