Starnberg Ammersee

Hanfelder Straße

(Pressemitteilung vom 02.06.2022)

Der städtische Betriebshof hat die neuen Tempo-30-Schilder mit der Zusatzbeschilderung Lärmschutz an der Hanfelder Straße aufgestellt. Somit ist die Geschwindigkeitsbeschränkung ab sofort gültig. Besonders erfreulich ist, dass das Tempolimit zu den Nachtzeiten und darüber hinaus zu den Tageszeiten gilt.

Die Anwohnerinnen und Anwohner sind nun deutlich besser vor Lärm und Abgasen geschützt. Tempo 30 bedeutet aber auch mehr Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger und Kinder. Die Stadt Starnberg hatte im ersten Schritt ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dabei hatte das beauftragte Fachbüro festgestellt, dass die Lärmgrenzwerte für die Wohngebiete entlang der Hanfelder Straße signifikant überschritten werden. Wie bei Lärmschutzmaßnahmen üblich hatte die Stadt Starnberg die erforderliche Zustimmung des Landratsamtes eingeholt. Auch das Landratsamt ist nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 das geeignete Mittel zur Lärmreduzierung darstellt. 

 

Jakob Bauer (links), zuständig für Straßenverkehr und ÖPNV bei der Stadt Starnberg und Tobias Schweighofer vom städtischen Betriebshof beim Anbringen der Tempo-30-Schilder. (Foto: Stadt Starnberg)