Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, welches die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt. Bauwerber reichen ihre Anträge daher ab Januar beim Landratsamt Starnberg als untere Bauaufsichtsbehörde ein. Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die Stadt Starnberg sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen wie beispielsweise die untere Naturschutzbehörde. Die Entscheidung der Kommune über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Bauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Damit verkürzt sich die Entscheidungsdauer deutlich. Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor. Anträge auf Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiungen müssen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches nach wie vor bei der Stadt Starnberg eingereicht werden.