Starnberg Ammersee

Ortsübliche Bekanntmachung - Bodenrichtwertliste des Landkreises Starnberg für den Ermittlungszeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 zum Stichtag 01.01.2026

Der Auszug der Bodenrichtwertliste für den Bereich der Stadt Starnberg liegt in der Zeit

 

vom 06.08.2026 bis zum 07.09.2026

im Rathaus der Stadt Starnberg, Vogelanger 2, Zimmer 111,

 

öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr von jedermann eingesehen werden.

 

Schriftliche Auskünfte oder eine Aushändigung von Kopien dürfen durch die Stadt Starnberg allerdings nicht erfolgen. Dazu müssen sich interessierte Personen vielmehr an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg mit Sitz im Landratsamt Starnberg, Strandbadstraße 2, Zimmer OG.222, 82319 Starnberg, Tel. 08151 / 148 - 77421, wenden. Auf das Recht, von dieser Stelle Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird ausdrücklich hingewiesen (§ 12 Abs. 2 BayGaV).

 

Die aktuellen Bodenrichtwerte können zudem dauerhaft kostenfrei im digitalen Geoinformationssystem der Landkreises Starnberg unter folgendem Link bzw. Pfad eingesehen werden:

 

https://geolis.lk-starnberg.de/GeoLISmapapps/resources/apps/Bodenrichtwerte/index.html?lang=de

 

www.lk-starnberg.de > Bürgerservice > Geodaten und Maps > Karten und Anwendungen > Bodenrichtwerte

 

Im Weiteren sind die Bodenrichtwerte (demnächst) auch unter www.bayernatlas.de abrufbar.