Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerin, lieber Schüler,
damit der Antrag zügig bearbeitet und rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres der gewünschte Ausweis zur Verfügung gestellt werden kann, möchten wir auf ein paar wichtige Punkte hinweisen.
Laden Sie sich das Formular Schulbusausweis (PDF) herunter
Bitte beachten Sie unsere Abgabetermine. Für verspätet eingereichte Anträge ist eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet; mit verspäteter Ausweisausgabe ist zu rechnen. Die Vergabe der Ausweise erfolgt nach Eingang der Anträge. Werden für eine Linie gleichzeitig mehr Ausweise beantragt als Plätze frei sind, werden diese durch Losentscheid vergeben. Für diese Regelung bitten wir um Verständnis.
Sollte aus Kapazitätsgründen eine kostenpflichtige Mitnahme nicht möglich sein, werden wir Sie rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres informieren.
Damit es bei der Bearbeitung Ihres Antrages nicht zu unnötigen Verzögerungen durch Rückfragen kommt, bitten wir Sie, den Antrag gut lesbar und vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Anträge müssen über die Schule an Sie zurückgegeben werden.
Abbuchungsvollmacht nicht vergessen (s.a. nächster Hinweis)!
Das Beförderungsentgelt für die Benutzung des Schulbusses beträgt
morgens oder mittags 14,- € monatlich (154,- € jährlich)
morgens und mittags 28,00 € monatlich (308,00 € jährlich)
Vorgenannten Beträgen wurden 80 % einer entsprechenden MVV-Monatskarte zum jeweils gültigen Tarif zugrunde gelegt.
Das Beförderungsentgelt kann durch
- einmalige Zahlung des gesamten Jahresbeitrages im Vorraus
oder
- monatliche Zahlungen
entrichtet werden.
Die Beträge werden durch die Stadtkasse Starnberg abgebucht.
Die Abbuchungsvollmacht (PDF) bitte unbedingt mit dem Antrag einreichen!
Wird der Ausweis während des Schuljahres nicht mehr benötigt, kann dieser über das Sekretariat der betreffenden Schule an die Stadt Starnberg zurückgegeben werden.
Eine Erstattung kann nur für volle Monate erfolgen.
Die Zahlung eines Kostenbeitrages begründet keinen Rechtsanspruch; die Beförderung ist jederzeit widerruflich.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist kein Anspruch auf Betreuung Ihres Kindes in der Schulbusaufsicht oder der Mittagsbetreuung entstanden.
Wird der Schulbus ohne Berechtigung benutzt, handelt es sich um eine Erschleichung von Leistungen nach § 265 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. Diese müssten nach § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einem Bußgeld, dessen Höhe im Einzelfall festgelegt wird, belegt werden.
Ausweiskontrollen durch die eingesetzten Schulbusfahrer oder die Stadt, sowie eventuell notwendige Änderungen der Linienführung, Haltestellen oder Abfahrtszeiten während des Schuljahres behalten wir uns vor.
Kostenpflichtige Ausweise sind jedes Jahr neu zu beantragen!
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. 08151 / 772-130 oder E-Mail Birgit.Schneider@Starnberg.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Starnberg